Neuer Lebensraum im Wald
Gemeinderat Wyhl stimmt Naturschutzprojekten zu / Ja zur Änderung zweier Bebauungspläne.
WYHL. Der Schwarzwaldverein will vorhandene Schluten und Kleingewässer im Rheinauewald ausbaggern, um wieder mehr Lebensraum für Amphibien, Libellen und Gelbbauchunken zu schaffen. Der Gemeinderat stimmte den mit den zuständigen Behörden abgestimmten Naturschutzmaßnahmen am Donnerstag einstimmig zu. Thema der Sitzung war auch die Änderung zweier Bebauungspläne.
An fünf verschiedenen Stellen im Rheinwald wollen Naturschutzwart Klaus Mathes und seine Helfer Gewässerbereiche wieder vom Schlamm befreien – südwestlich des "Seerosenlochs", nahe der Pflanzschule sowie am Obergrünweg. Weitere Bereiche für ähnliche Arbeiten hat der Verein für einen möglichen zweiten Bauabschnitt im Jahr 2013 bereits ins Auge gefasst. Naturschutz und Fachbehörden begrüßten die Vorhaben ausdrücklich, betonte Bürgermeister Joachim Ruth in der öffentlichen Sitzung am Donnerstag. Die Arbeiten werden vom Regierungspräsidium bezuschusst. Für die Gemeinde entstehen laut Ruth über den jährlichen Zuschuss an den Verein für die vielfältigen Pflegearbeiten im Wald hinaus keine Kosten. Diskussionsbedarf im Rat gab es nicht. Walter Müssle merkte aber augenzwinkernd an, vielleicht finde sich ja eine neue, seltene Tierart, die man als Trumpf in der Debatte ums Integrierte Rheinprogramm gebrauchen könnte. Das werde wohl eher nichts, meinte Ruth, denn im Zweifel wären es wohl Tierarten, die das Wasser eher lieben.
Grünes Licht gab der Gemeinderat auch für die Änderung des Bebauungsplans "Leiselheimer Kreuz/Hanspeter Ackern". Dort hatte eine Bauvoranfrage zu Überlegungen geführt, den nicht überbaubaren Bereich
der Grundstücke zu reduzieren, um Anbauten an Gebäude zu ermöglichen. Die Gemeinde hatte in einer Informationsveranstaltung die betroffenen Grundstückseigentümer befragt. Allerdings hatte es dabei
nur in einem von drei Teilbereichen eine Mehrheit für die Änderung gegeben. Dort soll jetzt auf vier Grundstücken die Grenze des nicht überbaubaren Bereichs um fünf Meter in Richtung
Nachbargrundstücke verschoben werden, womit noch acht Meter Abstand bis zur Grundstücksgrenze verbleiben. Die Geschosshöhen und Garagenstandorte werden nicht verändert. Da der Bebauungsplan nur
teilweise verändert werde, müsse man die Änderung städtebaulich begründen, so Ruth, zum Beispiel mit dem Ziel der Nachverdichtung. Den Eigentümern im übrigen Gebiet wolle man die Änderung nicht
aufzwingen, wurde auch im Ratsrund wiederholt betont. Allerdings rechneten mehrere Räte damit, dass in absehbarer Zeit doch noch der Wunsch aufkommen werde. Dann, so Ruth, könne man jederzeit weitere
Änderungen beschließen.
Ohne Debatte wurde die Änderung des Bebauungsplans "Wyhlertal Grube II" beschlossen. Damit wird dem Eigentümer zweier Grundstücke, für die jeweils eine Bauverpflichtung bestünde, ermöglicht, einen
der beiden Bauplätze weitgehend unbebaut als Gartengrundstück zu nutzen. Vor dem Satzungsbeschluss hatte der Rat die eingegangenen Stellungnahmen abgearbeitet.